KALO für ZIA-Innovationsradar 2023 ausgewählt Kreative Ansätze, innovative Technologien und Start-ups in der Immobilienwirtschaft präsentiert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) im jährlichen ZIA-Innovationsradar. Dabei stellt das Radar die Datenbank…
Die Energiepreisbremse Erläuterung der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung Die Bundesregierung hat mit milliardenschweren Entlastungspaketen und einem Abwehrschirm auf die Energiekrise reagiert. Die sogenannte „Energiepreisbremse“…
Der Entlastungsbetrag nach EWSG muss in der Abrechnung angegeben werden in den der Dezember 2022 fällt. Beispiel Abrechnung im März 2023 (AZR April 2022 bis März 2023) → hier muss der Entlastungsbetrag angegeben werden.
(Muss auf den sich schon im Tank befindlichen Anfangsbestand auch eine Steuer berechnet werden?) Die Regelung betrifft alle Brennstoffe die nach dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt für Brennstoffe die vor dem 01.01.2023 erworben…
Die „Energiepreisbremse“ zur Entlastung von Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen sollte eigentlich Ende 2023 auslaufen. Vor Kurzem hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, die gedeckelten Preise für Strom, Gas und Fernwärme bis zum…
FAQ Häufige Fragen zu neuen gesetzlichen Änderungen CO2-Kostenverteilung Dezember-Soforthilfe Gaspreisbremse Strompreisbremse Bilanzierungsumlage Gasspeicherumlage Informationen in der Abrechnung (IdA) CO2-Kostenverteilung Wie wird es berechnet? Annahmen,…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Werden Liegenschaften erstmals nach dem 01.01.2023 an Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen, so sind sie von der Kostenverteilung ausgenommen.
Die Betriebskostenabrechnung muss einmal jährlich, spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum, erstellt werden. Beispiel : Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hat der Eigentümer bzw. Verwalter bis zum 31. Dezember…
Die Betriebskostenabrechnung muss einmal jährlich, spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum, erstellt werden. Beispiel : Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hat der Eigentümer bzw. Verwalter bis zum 31. Dezember…